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Unsere Aufgaben

Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Schleswig-Holstein GmbH ist eine berufsständische Organisation. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, die Friedhofsgärtner und interessierte Personen über langfristige Aufträge zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Grabstätten zu beraten sowie deren Ausführung zu überwachen. Darüber hinaus nimmt sie die treuhänderische Verwaltung der auf die Dauergrabpflegeaufträge geleisteten Vorauszahlungen wahr. Dies können auch Vorauszahlungen auf künftige Steinmetzarbeiten, Trauerfloristik und Bestattungsvorsorge sein.

Über 120 Vertragsbetriebe sind der Treuhandstelle angeschlossen und bieten auf mehr als 240 Friedhöfen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Treuhandverträge an.

Die Treuhandstelle schließt im Rahmen eines dreiseitigen Rechtsgeschäftes Dauergrabpflegeverträge ab, deren Vertragspartner der Friedhofsgärtner, der Auftraggeber und sie selbst ist.

Die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Grundlage hierfür sind Anlagerichtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen im Zentralverband Gartenbau e. V., Bonn. Die für die Dauergrabpflege vereinnahmten Gelder werden als selbständiges Zweckvermögen, d. h. steuerfrei für den Auftraggeber, gemäß §1 Abs. 1 Nr. 5 KStG treuhänderisch bei der Hausbank, die gleichzeitig Mitgesellschafter ist, verwaltet.

Die Treuhandgesellschaft garantiert eine vereinbarte Leistung über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Vertrages selbst dann, wenn der Friedhofsgärtner – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Vertrag ausscheidet.